Der Handwerkerbonus kann für alle handwerklichen Leistungen, die im eigenen Zuhause vorgenommen wurden, rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden.
Diese Fördermaßnahme ist Teil des "Wohn- und Baupakets" der Bundesregierung. Sie soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.
Die Förderhöhe beträgt mindestens 50 Euro und maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit für das Jahr 2024. Im Jahr 2025 beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
Der Handwerkerbonus bietet einen finanziellen Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Er umfasst Arbeiten wie Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen und andere handwerkliche Tätigkeiten im eigenen Zuhause, sowie Leistungen im Zusammenhang mit Hausbau, Wohnraumschaffung und Umbau.
Die Antragstellung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at, die ab dem Startdatum am 15. Juli 2024 verfügbar sein wird.
Um einen Antrag zu stellen, sind nur wenige Angaben erforderlich, einschließlich einer Identifikation des Antragstellers mittels ID Austria oder dem Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises. Es ist auch möglich, den Antrag in Vertretung für andere Personen einzureichen.
Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
Quelle:
Handwerkerbonus (bmaw.gv.at)
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